1.

Der Arzt verordnet den Reha-Sport mittels  Antrag-Formular (Muster 56) auf Übernahme der Kosten für Reha-Sport oder Funktionstraining.

2.

Der Patient schickt das ausgefüllte und unterzeichnete Formular an die Krankenkasse. Er erhält dieses nach wenigen Tagen genehmigt zurück.

3.

Ist der Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung oder die Berufs-Genossenschaft, erteilt diese die Genehmigung selbst.

4.

Der Patient kommt mit dem ausgefüllten und genehmigten Antrag zum RSV-Grafing und kann sofort mit den Übungen beginnen.